Wir freuen uns, dass du dich entschieden hast, die Natur in unseren heimischen Wäldern zu genießen. Ganz gleich, ob du zu Fuß, auf dem Pferd oder auf dem Fahrrad unterwegs bist, uns ist es wichtig, dass sich jeder sicher und konfliktarm im Wald bewegen kann. Denn unser heimischer Wald steht für Ruhe und Erholung - und die findet nun mal jeder in anderer Weise.
Wir, die Partner Sauerländischer Gebirgsverein e.V., Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Wisent-Welt-Wittgenstein e.V, Sauerland-Tourismus e.V., Touristikverband Siegerland-Wittgenstein e.V., Waldbauernverband NRW e. V., sowie die Naturparke Sauerland-Rothaargebirge, Arnsberger Wald und Diemelsee treten für ein rücksichtsvolles Mit- und Nebeneinander aller Naturnutzer ein. Wir verfolgen das gemeinsame Ziel, das Naturerleben im Sauerland und in Siegerland-Wittgenstein ohne Einschränkung der Qualität zu gestalten. Zudem setzen wir uns dafür ein, Menschen in der Natur für die Eigentumsrechte im Wald und für den Naturschutz zu sensibilisieren.
Das Betreten des Waldes ist jedermann zum Zweck der Erholung gestattet. Für einige empfindliche und leicht zu schädigende Waldflächen besteht allerdings ein Betretungsverbot. So dürfen z.B. Naturschutzgebiete und Anpflanzungen nicht betreten werden. Gleiches gilt für gesperrte bzw. eingezäunte Flächen und Wege. Dabei gilt bundesweit: Der Wald wird auf eigene Gefahr betreten. Zu einem intakten Wald gehören auch Alt- und Totholz. Teile von Bäumen oder ganze Bäume, die nicht mehr forstlich genutzt werden, können absterben. Abgestorbene Äste und Bäume fallen manchmal auch ohne besonderen Einfluss durch Wind oder Sturm in sich zusammen. Einzelne Äste können sich jederzeit aus den Kronen der Bäume lösen und auch auf Wege fallen. Bitte sei dir dieser Gefahr bewusst und vermeide daher den längeren Aufenthalt unter abgestorbenen Bäumen. Bei starkem Wind und Sturm verlasse bitte den Wald.
Das Feuermachen ist grundsätzlich verboten, ebenso das Rauchen im Wald in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober.
Wer sich auf den Wegenetzen im Sauerland und Siegerland-Wittgenstein bewegt, trifft auf Fußgänger, Radfahrer und Reiter sowie im Winter auch auf Skilangläufer. Sie alle eint das Interesse an der Natur und das Ziel der Erholung. Begegnungen von Natursportlern verlaufen dann zur beiderseitigen Zufriedenheit, wenn sich beide Seiten respektvoll verhalten:
Obwohl das Betreten des Waldes für Fußgänger erlaubt ist, gelten für andere Naturnutzer jeweils spezielle Regeln des Landesnaturschutz- und Landesforstgesetzes in Nordrhein-Westfalen und Hessen. So ist das Befahren des Waldes mit dem Fahrrad auf sog. „festen Wegen“ gestattet (Definition siehe z.B. Urteil VG Köln). Das Reiten wiederum nur auf den gekennzeichneten Reitwegen, außer in sog. Freistellungsgebieten (Informationen hierüber bei den jeweiligen Kreisen bzw. kreisfreien Städten). Bei der Anreise gilt immer: Stell dein Fahrzeug nur auf den ausgewiesen Parkplätzen ab.
Zur deiner eigenen Sicherheit und der anderer Naturnutzer ist ein vorausschauendes und angemessenes Verhalten aller wichtig. In nicht einsehbaren Passagen und an schmalen sowie steilen Stellen können jederzeit Hindernisse oder andere Naturnutzer erscheinen. Auch das Verweilen an solchen Punkten birgt ein Risiko. Wegeuntergründe und Witterungsverhältnisse beeinflussen, ob Schuhe, Pferdehufe oder Räder ausreichend Halt bieten. Bei schnellen Abfahrten musst du dir darüber im Klaren sein, dass jederzeit auch Wild deinen Weg queren kann. Vor allem für Radfahrer gilt daher: Du musst in Sichtweite sicher anhalten können!
Reduziere deine Geschwindigkeit, wenn sich andere Nutzer nähern. Nur so bleibt allen Zeit, auch angemessen zu reagieren.
Wenn du auf andere Naturnutzer triffst, die du überholen möchtest, mache rechtzeitig auf dich aufmerksam, falls diese dich nicht bereits wahrgenommen haben. Wir sind alle zur Erholung in der Natur unterwegs und wünschen uns ein freundliches Miteinander.
Ist jemand schneller oder in einer anderen Richtung unterwegs, bietet euch gegenseitig die Möglichkeit, gefahrenfrei aneinander vorbei zu kommen.
Der Wald gehört privaten Eigentümern, Städten und Gemeinden sowie dem Staat. Der Wald spielt für diese Eigentümer eine wichtige wirtschaftliche Rolle, besonders für die privaten Waldbesitzer. Respektiere die Rechte der Grundeigentümer und habe Verständnis dafür, wenn dir bei deinen Aktivitäten Spuren der Forstwirtschaft begegnen, wenn Holztransporter oder Forstleute mit ihren Fahrzeugen den Wald befahren, wenn Wege durch wirtschaftliche Tätigkeit in Mitleidenschaft gezogen werden, oder du durch Sperrschilder auf Gefahren bei der Holzfällung hingewiesen wirst. Bitte beachte unbedingt diese nur kurzzeitig aufgestellten Sperrschilder, denn befolgst du sie nicht, begibst du dich in akute Lebensgefahr.
Die Wege, die dir für deinen Naturgenuss zur Verfügung stehen, sind die forstwirtschaftlichen Lebensadern. Sie sind in erster Linie für die Bewirtschaftung des Waldes gebaut und werden hierfür regelmäßig instandgesetzt. Aber die Wege sind zu einem großen Teil naturbelassen. Durch eine nicht angemessene Fahrweise kann es zu starken Erosionsschäden auf den Wegen kommen. Vor allem naturbelassene oder mit Feinabdeckung befestigte Wege werden durch unachtsame Bremsmanöver beschädigt.
Besonders zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang bedarf es eines rücksichtsvollen Verhaltens im Wald, da z.B. die Tierwelt von Lärm und hellem Licht ganz besonders gestört wird. Vermeide zu diesen Zeiten wenn möglich Aufenthalte und den Einsatz von grellen Leuchten im Wald.
In den Wäldern leben viele Wildarten. Rotwild, Schwarzwild (Wildsauen), Muffelwild und seit einiger Zeit auch Wisente können dir hier im Wald begegnen. Die Risiken, die von diesen Tieren für den normalen Wanderer ausgehen, sind gering und können durch entsprechend angepasste und respektvolle Verhaltensweisen auf ein absolutes Minimum reduziert werden.
Muttertiere haben den unbedingten Drang, ihre Jungtiere zu beschützen. Dies gilt für alle Wildarten. Sollte es zu einer Begegnung kommen, gilt insbesondere für Begegnungen mit Wildschweinen oder Wisenten:
Bitte beschädige keine Pflanzen und Pilze und reiße sie nicht aus. Sie könnten geschützt sein. Fehlverhalten kann zu empfindlichen Strafen führen. Für das Sammeln von Pilzen und Beeren musst du die Rechtsvorschriften beachten.
Wenn du deine Abfälle zurücklässt, gefährdest du die Tier- und Pflanzenwelt und zerstörst das Landschaftsbild für andere Naturnutzer und dich selbst. Nimm daher deine Abfälle wieder mit nach Hause, um sie korrekt zu entsorgen.
Wer mit seinem Hund unterwegs ist, ist verpflichtet diesen immer sicher unter Kontrolle zu halten. So werden andere Naturnutzer nicht verunsichert. Abseits von Wegen darfst du deinen Hund nur an der Leine führen. Wenn ein Tier deinen Hund angreift, leine ihn ab! Der Hund ist schneller und wendiger als du und wird dich auf jeden Fall wiederfinden.
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